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Bayerisches Oberstes Landesgericht Bamberg hebt Freispruch für Bundeswehr-Impfverweigerer auf

Der Schatten von Corona will nicht schwinden. Das rief die aktuelle Revision vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht wieder in Erinnerung, bei der die Generalstaatsanwaltschaft München immer noch eine Strafverfolgung wegen einer Impfverweigerung anstrebte.
Bayerisches Oberstes Landesgericht Bamberg hebt Freispruch für Bundeswehr-Impfverweigerer auf© Urheberrechtlich geschützt

Wir befinden uns immer noch im Jahr 2022. Damals hatte sich ein Oberleutnant der Bundeswehr in Hammelburg der Verabreichung der Corona-Impfung verweigert. Anschließend wurde gegen ihn ein Verfahren wegen Gehorsamsverweigerung eingeleitet.

Im Herbst 2023 wurde er vom Amtsgericht Bad Kissingen freigesprochen. Die Richterin hielt, so berichtete damals LTO, "die Impfung zu diesem Zeitpunkt in Hinblick auf die sinkenden Fallzahlen für unverhältnismäßig und verwies zudem auf die bekannt gewordenen Nebenwirkungen."

Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht aufrechterhalten. Dabei handelte es sich aber nicht um ein Urteil zum Strafrecht, sondern zum Dienstrecht. Verteidigungsminister Boris Pistorius hatte sich ebenfalls noch im Mai 2023 dafür eingesetzt: "Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen." Am 29. Mai 2024 wurde die sogenannte "Duldungspflicht" aufgehoben.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen hatte die Generalstaatsanwaltschaft München Berufung eingelegt, auf die im Januar 2024 ein weiterer Freispruch beim Landgericht Schweinfurt folgte, der mit der Gewissensfreiheit begründet wurde. Und die Staatsanwaltschaft ging in Revision, weil sich die Gründe der Freisprüche unterschieden und zu klären sei, "welche Anforderungen an die Annahme von Gewissensfreiheit zu stellen" seien.

Das Bayerische Oberste Landesgericht Bamberg hob nun den Freispruch auf. Die Begründung klingt etwas bizarr, sofern sie richtig kolportiert wurde (das BayObLG hat keine Presseerklärung dazu veröffentlicht): Die Kammer in Schweinfurt hätte das Interesse des Angeklagten mit den Interessen des Staates, der vulnerable Gruppen wie Soldaten schützen müsse, abwägen müssen.

"Vulnerable Gruppen wie Soldaten" sind eine äußerst schwer nachvollziehbare Formulierung. Schließlich haben menschliche Gesellschaften meist Hierarchien jener Gruppen, die als besonders verwundbar gelten: Alte, Kranke, schwangere Frauen, kleine Kinder – junge Männer werden üblicherweise nicht dazu gezählt. Erst recht nicht junge Männer der Variante Krieger, also Soldaten. Wenn die schon als vulnerabel gewertet werden, ist dann noch jemand übrig, der das nicht ist? Welchen Sinngehalt hat das Wort überhaupt noch, wenn man gesunde, kräftige junge Männer damit klassifiziert?

Das Gericht hat den Fall also nun zurück ans Landgericht verwiesen. Wobei zumindest ein Trost bleibt: Während das Revisionsgericht grundsätzlich an die rechtsfehlerfrei getroffenen Tatsachenfeststellungen gebunden ist und lediglich formale Rechtsfehler prüft, findet vor dem Landgericht erneut eine Tatsachenverhandlung über die Folgen der Injektion statt. Schließlich ist inzwischen weitgehend geklärt, dass die Injektion keinerlei Fremdschutz gewährleistete, also genau das, was durch den Impfzwang gesichert werden sollte, gar nicht erreicht werden konnte.

Allerdings ist es angesichts dieser Umstände erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft den Fall mit solchem Eifer weiter verfolgte. Der betroffene Soldat darf bis heute seinen Dienst nicht ausüben und erhält nur die Hälfte seiner Bezüge. Offenkundig hat sich in den Jahren seit 2022 zumindest in diesem Teil der Justiz nichts bewegt. Oder aber das Problem liegt im bayerischen Justizministerium, das schließlich der Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt ist.

Eine Anerkenntnis, dass damals eine ganze Reihe staatlicher Instanzen schwere Rechtsverstöße begangen hat, während der vermeintliche Nutzen der Maßnahmen weitestgehend widerlegt ist, liegt jedenfalls noch in weiter Ferne.

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