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Prozess um "Sächsische Separatisten": Angeklagte kommen frei

Fast zwei Jahre nach ihrer Festnahme kommen vier junge Männer aus dem Gefängnis. Die Bundesanwaltschaft legte ihnen zur Last, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben. Doch der anschließende Prozess warf Fragen auf, die lange Untersuchungshaft von Familienvätern geriet immer mehr in die Kritik.
Prozess um "Sächsische Separatisten": Angeklagte kommen frei© Generation Deutschland Sachsen/Telegram

Kurt Hättasch, der prominenteste Angeklagte im Dresdener Prozess um die sogenannte Terrorgruppe der "Sächsischen Separatisten", kommt frei. Dies teilte sein Anwaltsteam um Rechtsanwalt Dubravko Mandic gestern Abend mit. Wenn der 26-jährige Familienvater beim Oberlandesgericht Dresden eine Kaution von 20.000 Euro hinterlegt, kann er die Untersuchungshaft verlassen. In Bezug auf wesentliche Anklagepunkte besteht demnach kein dringender Tatverdacht mehr. Drei weitere Angeklagte befinden sich Medienberichten zufolge bereits auf freiem Fuß.

Die Festnahme von vier mutmaßlichen Rechtsterroristen und die Anklage gegen acht angebliche Mitglieder einer von der Bundesanwaltschaft postulierten Terrororganisation namens "Sächsische Separatisten" hatte im In- und Ausland hohe Wellen geschlagen. Nicht nur der Prozess an sich geriet ins Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik, sondern auch die gleichzeitige Festnahme und die Untersuchungshaft des medial als Hauptfigur erscheinenden Kurt Hättasch.

Ein Großaufgebot von 450 Sicherheitskräften verhaftete den damaligen AfD-Politiker und Stadtrat in der sächsischen Mittelstadt Grimma am 5. November 2024. Den Angaben Angaben zufolge ging er von einem Antifa-Überfall aus und floh mit einer Schusswaffe aus dem Haus. Die zuvor von dem Familienvater kontaktierte örtliche Polizei soll nichts von der Umstellung des Hauses gewusst haben.

Im Anschluss eröffnete das Sondereinsatzkommando das Feuer auf Hättasch und verletzte diesen schwer. Er wäre nach eigenen Angaben beinahe an seiner Kieferverletzung verblutet, da sich die Polizei mit der ärztlichen Versorgung Zeit gelassen habe. Während der anschließenden Untersuchungshaft konnte er seine Frau und seine Tochter im Kleinkindalter nur unter schweren Sicherheitsvorkehrungen sehen.

Im Januar 2026 begann vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden der Prozess gegen acht Angeklagte. Die Vertreter des Generalbundesanwalts legten den Männern die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zur Last. Sie hätten beim Eintreten eines Bürgerkriegsszenarios in Sachsen und den benachbarten Bundesländern eine am Nationalsozialismus orientierte Herrschaft errichten wollen. Auch ethnische Säuberungen hätten die Angeklagten geplant, so der Vorwurf.

Die Verteidiger, insbesondere die Gruppe um Dubravko Mandic, sprachen von einem "politischen Strafverfahren" und wiesen die Anklagepunkte durchweg zurück. Der Rechtsanwalt Martin Kohlmann nannte das Vorgehen der Bundesanwaltschaft in Medienberichten sogar "Terrorismus gegen die Beschuldigten."

Im Prozessverlauf wurde die Anklage zunehmend angreifbar. So sollen die Vorwürfe vor allem auf den Chatverlauf eines der Beschuldigten zurückgehen, mit dem andere Angeklagte wie Kurt Hättasch kaum Kontakt hatten. Die Verteidiger argumentierten mit Falschübersetzungen des Chats, der mit einem oder mehreren US-amerikanischen Geheimdienstagenten geführt worden sei. Den Einsatz verdeckter US-amerikanischer Ermittler wies die Bundesregierung allerdings zurück. Medien hatten berichtet, dass das FBI die deutschen Behörden auf die Bildung einer verdächtigen Gruppierung aufmerksam gemacht hatte.

In der rechtskonservativen Szene kam es aufgrund der Ungereimtheiten allmählich zu Solidarisierungseffekten mit den Inhaftierten. Dazu trug auch Hättaschs Ehefrau Hella bei, die mit Interviews an die Öffentlichkeit ging. Hättasch selbst verfasste in der Untersuchungshaft ein Buch, um seine Sicht der Dinge darzustellen. AfD-Abgeordnete wie Christina Baum und Matthias Helferich besuchten den Inhaftierten oder trafen sich – wie Björn Höcke – mit der Familie.

Allerdings gibt es innerhalb der AfD auch etwas aufzuarbeiten. Denn obwohl gegenüber Inhaftierten und Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt, hatte die sächsische AfD im Anschluss an die Festnahme ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Angesichts der Freilassungen mehren sich die Forderungen nach einer Rücknahme dieser parteiinternen Entscheidungen.

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