Als die dem Bundesfinanzministerium unterstehende "Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung" (ZfS) auch die Konten seiner Ehefrau zeitweise gesperrt hatte, befand sich die Familie mit drei Kindern in existenzieller Not.
In einem Rechtsstaat dürfen sich Strafmaßnahmen immer nur gegen die straffällig gewordene Person richten. Für EU-Sanktionen scheint das nicht zu gelten.
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